Anleitung zur GIS-Erklärung

Das Dokument erklärt, wie man in Südtirol eine GIS-Erklärung für Immobilien richtig ausfüllt und wann sie nötig ist.

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Beschreibung

  • Wer eine Immobilie besitzt oder sich etwas daran ändert, muss eine Erklärung für die Gemeindimmobilienesteuer (GIS) abgeben.
  • Es gibt bestimmte Fälle, bei denen man unbedingt eine Erklärung einreichen muss – zum Beispiel bei einem neuen Vertrag oder wenn die Gemeinde nichts von der Änderung weiß.
  • Die Erklärung muss bis zum 30. Juni bei der Gemeinde abgegeben werden, entweder persönlich, per Post oder digital.

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Steuern

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH+39 0474 970531silvia@toblach.eu

Dateiformat

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Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 10:29 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen