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Parkgenehmigungen werden von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr ausgestellt.
Gesetzliche Grundlage
Art. 12, c. 2, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Letzte Aktualisierung: 23.07.2024