Gemeindewahlkommission

Die Gemeindewahlkommission wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.11.2020, Beschluss Nr. 39/R, ernannt.

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Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt. 

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Spätestens am 10. April und am 10. Oktober eines jeden Jahres stellt die Gemeindewahlkommission zwei getrennte Listen in alphabetischer Reihenfolge auf, und sorgt für die halbjährliche Überprüfung der Wählerlisten.


Die Gemeindewahlkommission wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.11.2020, Beschluss Nr. 39/R, ernannt und setzt sich wie folgt zusammen:


effektive MitgliederErsatzmitglieder
Dr. Geol. Sulzenbacher Ursula
Dr. Christian Plitzner
Innerkofler AlfredLanz Peter Paul
Dr. Andronico MatteoDr. Comini Enrico

Art der Organisation

Kommissionen

Lageplan

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH

Verantwortlich

Orte

Gemeinde Toblach

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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2025, 11:46 Uhr