GIS - Ratsbeschluss Nr. 34/R

Der Gemeinderat Toblach hat am 30. November 2022 neue IMI-Steuersätze und Freibeträge für 2023 beschlossen – mit Vergünstigungen und höheren Steuern je nach Immobilienart.

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Beschreibung

Die Gemeinde Toblach hat entschieden, wie viel IMI-Steuer man ab 2023 für verschiedene Immobilien zahlen muss – je nach Nutzung und Typ der Wohnung oder des Grundstücks. Es gibt Ermäßigungen, zum Beispiel für vermietete Wohnungen mit Wohnsitz oder für kostenlos überlassene Immobilien, aber auch höhere Steuersätze für leerstehende Häuser und Bauflächen. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2023 und wurde online veröffentlicht und den Behörden gemeldet.

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Steuern

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.05.2023

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 11:21 Uhr