GIS - Ratsbeschluss Nr. 10/R

Die Gemeinde Toblach hat ihre Verordnung zur Immobiliensteuer (GIS/IMI) überarbeitet und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst.

Themen
Kategorien

Beschreibung

Die Regeln zur Immobiliensteuer wurden geändert, weil es neue Landesgesetze gibt – zum Beispiel zur Hauptwohnung, zu vermieteten Wohnungen und zur Nutzung durch Touristen. Dabei wurden Steuersätze angepasst, Fristen festgelegt und bestimmte Ausnahmen geregelt – etwa bei Erbschaften oder bei Betrieben mit Wohnsitz der Eigentümer. Außerdem wurde beschlossen, dass die neue Verordnung ab 1. Januar 2023 gilt und öffentlich gemacht wird.

Datei

Kontakt

Steuern

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH+39 0474 970531silvia@toblach.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.05.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 11:16 Uhr