GIS - Ratsbeschluss Nr. 10/R

Die Gemeinde Toblach hat ihre Verordnung zur Immobiliensteuer (GIS/IMI) überarbeitet und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst.

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Beschreibung

Die Regeln zur Immobiliensteuer wurden geändert, weil es neue Landesgesetze gibt – zum Beispiel zur Hauptwohnung, zu vermieteten Wohnungen und zur Nutzung durch Touristen. Dabei wurden Steuersätze angepasst, Fristen festgelegt und bestimmte Ausnahmen geregelt – etwa bei Erbschaften oder bei Betrieben mit Wohnsitz der Eigentümer. Außerdem wurde beschlossen, dass die neue Verordnung ab 1. Januar 2023 gilt und öffentlich gemacht wird.

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Kontakt

Steuern

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH+39 0474 970531silvia@toblach.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.05.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 11:16 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen