Gemeindekommission für Raum und Landschaft

Die "Gemeindekommission für Raum und Landschaft" gemäß Art. 4 des L.G. Nr. 9/2018 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28.06.2021 mit Beschluss Nr. 24/R eingesetzt.

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Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018;

im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018;

im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018;

im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist;

im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden

Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Die "Gemeindekommission für Raum und Landschaft" gemäß Art. 4 des L.G. Nr. 9/2018 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28.06.2021 mit Beschluss Nr. 24/R eingesetzt und besteht aus folgenden Mitgliedern:


effektive MitgliederName
a)Sachverständige für BaukulturDorothea Aichner
b)Sachverständiger für ForstwissenschaftenGeorg Tschurtschenthaler
c)Sachverständiger für Sozial- und WirtschaftswissenschaftenCorrado Picchetti
d)Sachverständiger für RaumplanungKarl Höller
e)Sachverständiger für Landschaft, der von der zuständigen Landesrätin namhaft gemacht wirdMarkus Tauber
f)Sachverständige für NaturgefahrenMarianne Erlacher

 



ErsatzmitgliederName
a)Sachverständige für BaukulturYvonne Kreithner
b)Sachverständiger für ForstwissenschaftenEdaurd Winkler
c)Sachverständiger für Sozial- und WirtschaftswissenschaftenAntonio Bovenzi
d)Sachverständiger für RaumplanungGerhard Mahlknecht
e)Sachverständiger für Landschaft, der von der zuständigen Landesrätin namhaft gemacht wirdEnrico De Domenicis
f)Sachverständige für NaturgefahrenRosa Wellenzohn


Zur Vorsitzenden der von Art. 68 des L.G. 9/2018 vorgesehenen “Gemeindekommission für Landschaft”, welche sich aus den Mitgliedern laut Art. 4, Absatz 2, Buchstaben a), b) und e) des L.G. Nr. 9/2018 zusammensetzt und welche auch die Aufgaben und Befugnisse der Sektion Bauwesen der GKRL wahrnimmt, wurde in derselben Sitzung, Beschluss Nr. 25/R, die Sachverständige für Baukultur (Arch.  Dorothea Aichner) ernannt und bei dessen Abwesenheit das entsprechende Ersatzmitglied (Arch. Yvonne Kreithner).

Art der Organisation

Kommissionen

Lageplan

Verantwortlich

Martin Rienzner

Bürgermeister

Orte

Gemeinde Toblach

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.02.2025, 11:44 Uhr