Verordnung Nr. 12/2024 vom 10.04.2024

Die Gemeinde Toblach regelt den Sommerverkehr zum Toblacher See, um Umwelt und Fußgänger besser zu schützen.

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Beschreibung

Von Anfang Mai bis Anfang November darf man zwischen 10 und 16 Uhr nicht mit dem Auto zum Toblacher See fahren – außer man hat eine Sondergenehmigung oder gehört zu bestimmten Gruppen (z. B. Anwohner, Mitarbeiter, Gäste mit Buchung). Das Fahrverbot beginnt beim Hotel „Baur am See“ und gilt nur tagsüber. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann eine Strafe bekommen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.07.2022

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 10:50 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen