Erklärung des Bauleiters zur Ausstellung der Bewohnbarkeitserklärung

Der Bauleiter bestätigt, dass alle Bauarbeiten und Installationen fachgerecht abgeschlossen sind und ersucht um die Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung.

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Beschreibung

Der Bauleiter bestätigt, dass das Gebäude nach dem genehmigten Plan gebaut wurde und alle Räume trocken und bewohnbar sind. Er bestätigt, dass die technischen Anlagen (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Gas) richtig eingebaut wurden und die Vorschriften zum Brandschutz und zur Barrierefreiheit beachtet wurden. Außerdem erklärt er, dass die Bauarbeiten vollständig abgeschlossen sind und ersucht die Gemeinde, die Bescheinigung für die Bewohnbarkeit auszustellen.

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Kontakt

Technischer Dienst

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 Toblach+39 0474 970551bauamt@toblach.eu

Dateiformat

application/msword

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 08:39 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen