Verordnung Nr. 12/2024 vom 10.04.2024

Die Gemeinde Toblach regelt den Sommerverkehr zum Toblacher See, um Umwelt und Fußgänger besser zu schützen.

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Beschreibung

Von Anfang Mai bis Anfang November darf man zwischen 10 und 16 Uhr nicht mit dem Auto zum Toblacher See fahren – außer man hat eine Sondergenehmigung oder gehört zu bestimmten Gruppen (z. B. Anwohner, Mitarbeiter, Gäste mit Buchung). Das Fahrverbot beginnt beim Hotel „Baur am See“ und gilt nur tagsüber. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann eine Strafe bekommen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.07.2022

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 10:50 Uhr