Ersatzerklärung Unbewohnbarkeit / Unbenutzbarkeit

Eine Person bestätigt, dass ein Gebäude unbewohnbar ist und seit Januar 2012 nicht genutzt wird – für eine Steuerermäßigung.

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Beschreibung

Eine Person erklärt der Gemeinde Toblach, dass ein Haus baufällig und nicht bewohnbar ist. Sie sagt, dass dies schon seit dem 1. Januar 2012 der Fall ist. Die Gemeinde kann dann prüfen, ob dafür eine Ermäßigung bei der Immobiliensteuer (IMU) möglich ist.

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Steuern

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 16:26 Uhr