Beschluss: Festsetzung des Termins zur Einreichung der Gesuche im Jahre 2025 für die Erstellung einer Rangordnung für die Zuweisung von gefördertem Wohnbaugrund - "Viertlerhaus" Bp. 38 K.G. Toblach

Die Gemeinde Toblach legt fest, wie der geförderte Wohnbau „Viertlerhaus“ vergeben wird und welche Regeln dabei gelten.

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Veröffentlichungsdatum

23.04.2025

Beschreibung

  • Die Gemeinde Toblach bestimmt, dass bis zum 30. Juni 2025 Anträge für das Baugrundstück „Viertlerhaus“ eingereicht werden können.
  • Wer den Platz bekommt, muss das bestehende Haus renovieren, bestimmte Regeln einhalten und in einer bestimmten Zeit bauen.
  • Wenn man sich nicht an die Vorgaben hält, verliert man den Anspruch – und die Gemeinde überprüft alles genau.

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Veröffentlichungsdatum

23.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 16:24 Uhr

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